Blaue Hand = Behördliches Schulungsmaterial

Sieht das BfArM bei der Erteilung einer Zulassung oder bei der Önderung einer Zulassung Bedarf für eine besondere Schulung von Fachpersonal können behördliche Schulungsunterlagen angeordnet werden.

Durch Kennzeichnung mit dem Logo der blauen Hand sind diese einfach und deutlich unterschiedbar von anderen Schulungsunterlagen. Das Logo wurde zum 01.12.2016 eingeführt. Durch besondere Hinweise und Checklisten wird die Arzneimittelsicherheit verbessert. Ganz konkrete Fragen für Ärzte und Apotheker erleichtern es zu ermitteln, ob das Arzneimittel für den Patienten geeignet ist. Das Auftreten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen wird so verringert.

Das aktuell erhältliche Schulungsmaterial kann heruntergeladen werden unter

http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/EducationalMaterial/_node.html

Zur Zeit sind Schulungsunterlagen zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen erhöltlich:

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