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Beratung


Eine strukturierte Beratung aller Kunden und Patienten rund um das Arzneimittel und um Gesundheitsfragen ist eine unverzichtbare Aufgabe im Rahmen des Versorgungsauftrags. Dies beinhaltet die Feststellung des Beratungsbedarfes bei jeder Abgabe von Arzneimitteln. Dies gilt für alle Arzneimittel, auch für die freiverkäuflichen. Der Beratungsbedarf bezieht sich z.B. auf die patientengerechte Dosierung, auf Einnahme- u. Anwendungshinweise, auf Neben- und Wechselwirkungen und auf therapiefördernde Maßnahmen. Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der AM-Versorgung wird auch der Bereich Beratung verstärkt durch die PharmazierätInnen im Rahmen der Revision überwacht werden. [1;2]

Quellen


  1.  Resolution der APD 2014 LINK
  2. Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2371) geändert worden ist