Schwellenwert, bei dessen Erreichen oder Überschreitung ein Stoff bei der Einstufung der
Gesundheits- und Umweltgefahren von Stoffen oder Gemischen berücksichtigt werden muss.
Dieser Stoff kann als einzelner Bestandteil oder in Form einer Verunreinigung oder Beimengung
enthalten sein.
Berücksichtigungsgrenzwert
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