Die Dokumentation des Betäubungsmittelverkehrs in der Apotheke stellt eine klare Herausforderung. Eine ordnungsgemäße Einweisung der verantwortlichen Mitarbeiter und die konstante Überwachung ist strikte Voraussetzung.
Damit alle einschlägigen Vorschriften beachtet werden, können alle Abläufe in der Apotheke mit der folgenden Checkliste überprüft werden:
Sind die Aufzeichnungen auf dem aktuellen Stand? | ||||
Werden alle Bestandsveränderungen unverzüglich dokumentiert? (Innerhalb eines Arbeitstage) | ||||
Werden alle Dokumentationen auf einem amtlichen Formblatt dokumentiert oder entsprechen die elektronischen Ausdrucke diesem? | ||||
Sind alle Dokumentationen durch den Dokumentierenden und den Apothekenleiter per Unterschrift bestätigt? | ||||
Werden alle Vernichtungen | ||||
unter Zuhilfenahme von 2 Zeugen durchgeführt und dokumentiert | ||||
so durchgeführt, dass eine Rückgewinnung, sowie eine Fremdschädigung ausgeschlossen ist? | ||||
Werden alle von Patienten retournierten BtM gesondert, aber unter Verschluss bis zu ihrer Vernichtung gelagert? | ||||
Werden gegeben falls aus Heimen retournierte BtM ordnungsgemäß verbucht? | ||||
Stimmt der aktuelle Bestand (soll/ist)? | ||||
Werden ausschließlich gültige Betäubungsmittelrezepte beliefert? (Zeitraum, vollständig ausgefüllt, mit Dosierungsangeben) | ||||
Wird der Abgabezeitpunkt auf den Rezepten dokumentiert? (im Unterschied zur Rezeptannahme) | ||||
Wird der maximale Belieferungszeitraum von 7 Tagen eingehalten? |
Downloads
Diese Liste und mehr finden Sie in unser Liste Selbstinspektion der Apotheke. Den kostenlosen Download des .pdf finden Sie unter dem Stichwort: „Selbstinspektion der Apotheke“ in unserem Download-Center.
Quellen
- [1] Häufig gestellte Fragen zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) f+r Ärzte, Apotheker und Fachkräfte; BfArM Stand 14.08.2014
- http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/faq/FAQsBtMVV.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1