Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) reguliert zusammen mit der VERORDNUNG (EU) Nr. 98/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe die Abgabe von Gefahrstoffen in der Apotheke. Hier sind Listen einsehbar, welche Gefahrstoffe abgegeben werden dürfen. Besonders zu beachten ist die Unterscheidung zwischen einer Abgabe an private Verbraucher („Mitgliedern der Allgemeinheit“) und an gewerbliche Anwender.