Am 20. Januar 2009 ist die CLP 48-Verordnung in Kraft getreten. Die CLP-Verordnung ist die europäische Umsetzung des auf UN-Ebene erarbeiteten, weltweit
harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungssystems GHS 49 (GHS – „Globally Harmonized System of Classification and Labelling“).
Die Verordnung führt europaweit ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Alle vorherigen Vorschriften werden zum 1. Juni 2015 aufgehoben. Inhaltlich regeln Stoff- und Zubereitungsrichtlinie, welche Stoffe und Gemische (= Zubereitungen) der allgemeinen Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht unterliegen, wer als Inverkehrbringer diese Pflichten zu erfüllen hat und wie bei der Einstufung und Kennzeichnung vorzugehen ist.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mussten die Richtlinieninhalte in ihre nationalen Rechtssysteme integrieren (Umsetzungspflicht). In Deutschland werden die beiden Richtlinien über das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umgesetzt. Ein Vergleich der beiden Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme zeigt, dass sie eine recht weitgehende inhaltliche Übereinstimmung aufweisen. Stoffe und Gemische werden in der Regel aufgrund ihrer intrinsischen Eigenschaften eingestuft und sind entsprechend dieser Ergebnisse zu kennzeichnen.
Anhänge der CLP-Verordnung
In den Anhängen zur CLP-Verordnung sind Arbeitshilfen zur Klassifizierung von Gefahrstoffen. Hier eine Übersicht über die einzelnen Anhänge:
- Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stof-fen und Gemischen
- Anhang II:: Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung bestimm-ter Stoffe und Gemische (z.B. kindergesicherte Verschlüsse, tastbare Warnhinweise, reduzierte Kennzeichnung kleiner Gefäße)
- Anhang III: Gefahrenhinweise H – Sätze (H = hazardous = Gefahr, früher S-Sätze)
- Anhang IV: Sicherheitshinweise P – Sätze (P = precautionary, früher R-Sätze)
- Anhang V: Gefahrenpiktogramme
- Anhang VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe (EG – Stoffliste) Die Gefährdungseinstufung auf dieser Liste wird von einer Behörde in Stockholm festgelegt, indem diese die verschiedenen Kennzeichnungen in den einzelnen EU-Ländern miteinander vergleicht und daraufhin den Standard festlegt.
- Anhang VII: Umwandlungstabelle
Links
- Hinweise der Apothekerkammer LINK