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Alle Geräte (z.B. Waagen in der Apotheke) mit welchen Waren abgemessen werden und davon Gewicht ein Preis abgeleitet wird, müssen geeicht sein. Eine Eichung ist die Bestätigung der Konformität eines dem Gesetz nach eichpflichtigen Messgerätes mit einer gesetzlichen nationalen Vorschrift.

Das Eichen ist eine hoheitliche Aufgabe und kann nur durch die zuständige Behörde durchgeführt werden. Sie ist ortsabhängig. Die jeweilige Eichung ist deshalb bei Verbringung der Waagen über größere Distanzen zu wiederholen (Erwerb von gebrauchten Waagen).

Kalibrierung


Unterschied zwischen Eichung und Kalibrierung: Als Kalibrierung wird das eigene Überprüfen der Geräte bezeichnet. Oft wird der Begriff Eichung falsch für Kalibrierung verwendet. Die Prüfung von Messgeräten, bei welcher das Verfahren die gesetzlichen Vorgaben formal nicht erfüllt, oder für die es keine Eichpflicht nach dem Eichgesetz gibt, stellt dann eine Kalibrierung dar, wenn ansonsten ein zuverlässig reproduzierbarer Vergleich mit einem geeigneten Normal durchgeführt wird.

Quellen


  1. [1] Wikipedia „Eichung“
  2. [2] Website der deutschen Eichämter
  3. [3] Eichgesetz