Die aktuellen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellen uns Apotheker vor neue Herausforderungen. Die rechtskonforme Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in der Apotheke erweist sich als gar nicht so aufwendig mit den richtigen Unterlagen und einem kurzen Überblick.
Folgendes sollte in Ihrer Apotheke geregelt werde:
- Kennzeichnung der Gefäße nach CLP Verordnung
– Gefahrstoffsymbol nach GHS – „Globally Harmonized System of Classification and Labelling“
– Signalwort
– H-Sätze & P-Sätze
– Farbschema der Bundesapothekerkammer (optional, aber sehr praktisch) - Gefahrstoffverzeichnis (nach §6 GefStoffV)
(10) Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
– Bezeichnung des Gefahrstoffs,
– Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
– Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
– Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.Im Verzeichnis müssen alle Gefahrstoff, welche in der Apotheke vorrätig sind aufgelistet sein. Hierzu zählen auch abhängig von deren Klassifizierung Reinigungs- und Putzmittel. Zum Umgang mit Reinigungs und Pflegemitteln hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein Regelwerk erlassen (siehe LINK weiter unten). [3] Die Einstufung der Gefahrstoffe hat seit dem 1. Juni 2015 anhand des GHS – „Globally Harmonized System of Classification and Labelling“ zu erfolgen.
- Sicherheitsdatenblätter
Sicherheitsdatenblätter können meist online von Händler des Gefahrstoffes bezogen werden. Zum Beispiel bietet Caelo alle SDB kostenfrei zum Download an (LINK s.u.). Weiterhin bietet auch die Sanacorp eine Recherchenmöglichkeit auf ihrer Homepage unter Verwendung der PZN an. - Gefährdungsbeurteilung (nach BAK-Standard)
a) Prüfung der Ausgangsstoffe zur Rezeptur- und
Defekturherstellung
b) der Brand- und Explosionsgefahr §6
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
(Explosionsschutzdokument) - Betriebsanweisungen zu Punkt 4
- Abgabe von Gefahrstoffen
Werden Gefahrstoffe in der Apotheke abgegeben muss dies anhand der EG-CLP-Verordnung erfolgen. Details dazu siehe Gefahrstoffabgabe Dokumentation
- Schulung der Mitarbeiter (jährliche Gefahrstoffunterweisung)
Downloads
In unserem Download-Center finden Sie kostenfreie Unterlagen, Vorlagen und Muster zum Thema Gefahrstoffverordnung in der Apotheke. Suchen Sie unter den folgenden Stichworten
Download Center- Gefahrstoffabgabe in der Apotheke – Dokumentation
- Gefahrstoffliste apothekenüblicher Gefahrstoffe
- Gefahrstoffunterweisung
Links
- Arbeitshilfen der ABDA – Arbeitsschutz
- Gefahrstoffverordnung (GeffStoffV) im Wortlaut
- Caelo – Homepage
- Umgang mit Reinigungs und Pflegemitteln hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein Regelwerk erlassen
Quellen
- Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514) geändert worden ist
- Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist
- Vergleiche auch COSMAS 3 | 2015 Seite 20