Die Vereinten Nationen haben 2005 das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling“ entwickelt zur einheitlichen Kennzeichnung von Gefahrstoffen weltweit.
Das europäische Chemikalienrecht für das Inverkehrbringen von Chemikalien wird nach einem mehrjährigen Übergangszeitraum in nur zwei Verordnungen zusammengefasst und neu geordnet: Die GHS-Verordnung führt ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (Bezeichnung nach EG-Richtlinien: Zubereitungen) ein. Neben den neuen Piktogrammen – rotumrandete auf der Spitze stehende weiße Quadrate mit einem schwarzen Symbol statt der bekannten orangefarbenen Gefahrensymbole – wird es weitere Änderungen geben.
Für die Beurteilung der Gefahrstoffe stehen 28 Gefahrstoffklassen zur Verfügung. Diese sind in Unterkategorien unterteilt. Dabei gilt je höher die Kategorie desto gefährlicher der Stoff.
Signalwörter werden anhand der Kategoriezuordnung vergeben. Gefahrstoffe der Kategorie 1 und zwei erhalten das Signalwort GEFAHR. Die der Kategorie 2 und 3 ACHTUNG.
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Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen in der Apotheke wird sowohl durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die CLP-Verordnung geregelt. Alle Übergangsfristen sind am 01.06.2015 abgelaufen.
GHS Symbole
És gibt 9 verschiedene GHS Symbole bzw. Piktogramme. Diese werden durchnummeriert mit den Bezeichnungen GHS01-GHS09
Unter folgenden Link können GHS-Symbol-Aufkleber zur Kennzeichnung der Gefäße in der Apotheke erworben werden
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Komprimierte Gase
Entzündbar Kategorie 1-3
Entzündend wirkend ( oxidierend) Kategorie 1-3
Akute Toxizität (Kategorie 1-3)
Ätzend Kategorie1
Akute Toxizität Kategorie 4
Ätzend Kategorie 2
Hautsensibilisierend
Gezielte Organtoxizität
CMR Kategorie 1A, 1B, 2
Atemwegssensibilisierend
Gezielte Organtoxizität
Umweltgefährdend
Gewässerschädigend
die Ozonschicht schädigend
Nützliche Links
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