0 1 2 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Α 
Ga Ge Gh Gi Gl Gn Go Gr

Der § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gibt die „Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume“ vor. Hierbei werden die Vorgaben bewusst offen formuliert um einen möglichen Interpretationsspielraum zu lassen. Dies ermöglicht den Apotheken in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien und Pharmazieräten auf Veränderungen in den Anforderungen zu reagieren.

Nach § 4 Abs. 7 und 8 Apothekenbetreibsordnung (ApBetrO) muss jede Apotheke so mit Geräten ausgestattet sein, dass alle Arzneimittel in den dort aufgeführten Darreichungsformen ordnungsgemäß hergestellt werden können. Jede Apotheke muss aufgrund ihres Versorgungsauftrages sicherstellen, dass Rezepturarzneimittel in einem der Dringlichkeit angemessenen Zeitrahmen hergestellt werden können. Außerdem müssen Geräte und Reagenzien für die Prüfung der für die Arzneimittelherstellung notwendigen Ausgangssubstanzen vorhanden sein.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat dazu in einer Klarstellung vom Januar 2014 folgende Geräte und Reagenzien als Grundausstattung für die Herstellung von Defektur- und Rezepturarzneimitteln festgelegt [1]:


Grundausstattung Herstellung

  1. Zäpfchen- und Ovulaformen
  2. Siebe
  3. Kapselfüllmaschine – inkl. Kapseln
  4. Wasserbad
  5. Fantaschale und Pistill oder TopiTec/Unguator/vergleichbares Gerät,
  6. Dreiwalzenstuhl
  7. Homogenisator
  8. Autoklav
  9. Augentropfen-Set

Grundausstattung Prüfung

  1. Fein- und Präzisionswaage
  2. Trockenschrank
  3. Mikroskop
  4. DC-Ausrüstung
  5. Pyknometer
  6. Refraktometer
  7. Geräte zur Bestimmung des Schmelz- bzw. des Erstarrungspunktes
  8. UV-Lampe
  9. Exsiccator
  10. Wasserstrahlpumpe
  11. Thermometer
  12. Tüpfelplatte
  13. Meßzylinder
  14. Bechergläser
  15. Reagenzgläser

Grundausstattung Reagenzien

  1. Anisaldehyd-Reagenz
  2. Ameisensäure
  3. Ammoniak-Lösung
  4. Ammoniumchlorid
  5. Bariumchlorid- Lösung
  6. Chloralhydrat
  7. Dichlormethan
  8. Essigsäure
  9. Ethylacetat
  10. Lackmuspapier
  11. Magnesiastäbchen
  12. Methanol
  13. Kaliumhexacyanoferrat(II)-Lösung
  14. Kieselgur
  15. Natriumhydroxid-Lösung
  16. Phenolphtalein-Lösung
  17. Salpetersäure
  18. Salzsäure
  19. Schwefelsäure
  20. Silbernitrat-Lösung
  21. Titangelb-Lösung
  22. Toluol
  23. Weinsäure

Quellen

  1. Regierungspräsidium Darmstadt „Grundausstattung zu § 4 Abs. 7 und 8 ApBetrO LINK
  2. „Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die zuletzt durch Artikel 2a der Verordnung vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 278) geändert worden ist“ LINK

Ähnliche Einträge