Memmert Sterilisator
Die Desinfektion von Geräten und Instrumenten reicht in Medizin und Forschung nicht aus. Erst das Sterilisieren bietet ausreichenden Schutz. Die genaue Einhaltung der Sterilisierzeit und somit die vollständige Abtötung auch hochresistenter Mikroorganismen ist also jederzeit unabhängig von Sterilisiergutmenge und Innenraumvolumen gewährleistet. Wichtig ist das die Messung der Sterilisationszeit erst mit dem Erreichen der Solltemperatur erfolgt. Dies kann zum Beispiel mit zusätzlichen, frei positionierbaren Pt100-Temperatursensoren gewährleistet werden. In diesem Fall beginnt die Sterilisation erst bei Erreichen der Solltemperatur an allen Messpunkten – also im Beschickungsgut. Auch für den speziellen Anwendungsfall der Depyrogenisierung ist der Heißluftsterilisator S uneingeschränkt geeignet.Beim Memmert Heißluftsterilsator S stellt die Funktion SetpointWAIT sicher, dass die Programmfortsetzung erst nach Erreichen der Solltemperatur erfolgt. Mehr Informationen zu den Sterilisatoren von Memmert finden Sie hier.
Ablauf einer Heißluftsterilisation
Besonders Augenmerk muss auf die Beachtung der einzelnen Phasen gelegt werde. Deutlich abgegrenzt werden die Aufheiz- und die Abkühlphase. Die Sterilisationszeit darf erst bei erreichen der Soll-Temperatur im zu desinfizierenden Gut gemessen werden.
- Das Ausglühen von metallischen Gegenständen durch Rotglut, etwa 500 °C, ist gebräuchlich bei mikrobiologischen Laborarbeiten.
- Das Abflammen (Flambieren) ist ein kurzes Ziehen des Gegenstandes durch eine Flamme.
- Heißluftsterilisation für Glas, Metalle, Porzellan („backen“), bei
- 180 °C mindestens 30 min,
- 170 °C mindestens 60 min,
- 160 °C mindestens 120 min
Geräte
- Heißluft-Sterilisationsschrank für diskontinuierliche Sterilisation
- Heißluft-Sterilisationstunnel für kontinuierliche Sterilisation
- konventionelle Heizung, 240 bis 320 °C
- eingedüste Heißluft, 300 bis 400 °C
- Laminar-Flow-Heißluft
Geltende Normen
DIN 58947 – Sterilisation – Heißluft-Sterilisatoren [1]
Literatur & Quellen
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Gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sowie des BfArM zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. – Anhang B – Normen Stand: 2005-03-30