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Definition

Kalibrierung ist ein Arbeitsgang, durch den unter genau bestimmten Bedingungen die Beziehung bestimmt wird zwischen einerseits den Werten, die durch ein Messgerät oder ein Messsystem angezeigt werden, oder den Werten, die sich aus einer Materialmessung ergeben und andererseits den entsprechenden Werten eines Referenzstandards.

Set of operations that establish, under specified conditions, the relationship between values of quantities indicated by a measuring instrument or measuring system, or values represented by a material measure or a reference material, and the corresponding values realized by standards.

Note 1: The result of a calibration permits either assignment of values of measurands to the indications or the determination of corrections with respect to indications.

Note 2: A calibration may also determine other metrological properties such as the effect of influence quantities.

Note 3: The result of a calibration may be recorded in a document, sometimes called calibration certificate or calibration Report.


Zweck

Kalibrieren ist das Ermitteln der Abweichung zwischen dem angezeigten Messwert und dem wahren Massewert. Beim Kalibrieren erfolgt kein verändernder Eingriff in die Waage


Abgrenzung

Unterschied zwischen Eichung und Kalibrierung: Als Kalibrierung wird das eigene Überprüfen der Geräte bezeichnet. Oft wird der Begriff Eichung falsch für Kalibrierung verwendet. Die Prüfung von Messgeräten, bei welcher das Verfahren die gesetzlichen Vorgaben formal nicht erfüllt, oder für die es keine Eichpflicht nach dem Eichgesetz gibt, stellt dann eine Kalibrierung dar, wenn ansonsten ein zuverlässig reproduzierbarer Vergleich mit einem geeigneten Normal durchgeführt wird.


Eichung

Alle Geräte (z.B. Waagen in der Apotheke) mit welchen Waren abgemessen werden und davon Gewicht ein Preis abgeleitet wird, müssen geeicht sein.

Das Eichen ist eine hoheitliche Aufgabe und kann nur durch die zuständige Behörde durchgeführt werden. Sie ist ortsabhängig. Die jeweilige Eichung ist deshalb bei Verbringung der Waagen über größere Distanzen zu wiederholen (Erwerb von gebrauchten Waagen).


Quellen

  1. Wikipedia „Kalibrierung“
  2. Website der deutschen Eichämter
  3. Eichgesetz
  4. ApBetrO 

    Ausfertigungsdatum: 09.02.1987

    „Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 19. Februar 2013 (BGBl. I S. 312) geändert worden ist“Pharmazeutisches PersonalPharmazeutische Tätigkeit