„Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung“ ist ein Begriff, welcher häufig im Zusammenhang des Qualität Management System (QMS) in der Apotheke verwendet wird.
Es bezeichnet Maßnahmen, welche eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung dokumentieren unter zur Hilfenahme externer Kontrollmaßnahmen. Angeführt werden hier zum Beispiel
- Teilnahme an Ringversuchen des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL)
- Teilnahme an Pseudo-Customer-Programmen
Noch handelt es sich um eine „Soll“-Vorgabe. Eine Durchführung dieser Maßnahmen ist folglich gewünscht, aber noch nicht vorgeschrieben.