Mindestens anzuwendende Einstufung nach CLP-Verordnung, die aus der Umwandlung einer
Einstufung gemäß Stoffrichtlinie hervorgeht. Verfügt der Lieferant über Informationen,
die zu einer strengeren Einstufung führen, hat er die Einstufung entsprechend anzupassen.
Mindesteinstufung von Gefahrstoffen
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