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Lagerung von RezeptursubstanzenLagerung Rezeptursubstanzen


Bei der Lagerung von Substanzen zur Rezepturherstellung sind spezielle Vorschriften zu beachten. Hierfür wurde eine Klassifizierung mit 3 Kategorien eingeführt. Die Lagerorte sollten entsprechend gekennzeichnet sein.

Indifferentia

Substanzen welche weder der Gruppe der Venena noch der Separanda zugeordnet werden.

Separanda

Separanda sollen getrennt (separat) von anderen Arzneimitteln und Rezeptursubstanzen gelagert werden. Früher wurde die Standgefäße mit roter Schrift auf weißem Grund beschriftet

Venena

Diese üblicherweise giftigen Substanzen müssen getrennt und unter Verschluss gelagert werden. Früher wurde die Standgefäße mit Weißer Schrift auf schwarzem Grund beschriftet. (Venena aus dem lateinischen Venatus = giftig)

Kennzeichnung der Behältnisse


Heute ist die Lagerung in alten Standgefäßen aus den Apotheken fast vollständig verschwunden. Die Kennzeichnung der Behältnisse richtet sich nach den GHS System, welches eine weltweit einheitliche Kennzeichnung anstrebt.