T steht für Thalidomid. Spezielle Rezepte zur Verordnung von Arzneimitteln.
Besonderheiten des T-Rezept
- 6 Tage Gültigkeit
- Der Arzt muss markieren, dass der Patient über die Gefahren der Medikation aufgeklärt wurde
- Der Arzt muss markieren, dass der Patient durch das Aushändigen von Schriftlichen Unterlagen aufgeklärt wurde
- Der Arzt muss markieren, ob es sich um einen In- oder Off-label-use handelt. Also ob eine Anwendung innerhalb oder außerhalb der Indikation stattfindet.
- Der Durchschlag muss an die auf der Rückseite aufgedruckt Adresse des Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) geschickt werden.
- Das Datum an welchem der Durchschlag versandt wurde ist zu dokumentieren (s. §17 Abs. 6b ApBetrO)
- Es gibt bezüglich der Vordnung eine nicht überschreitbare Höchstmenge
Weitere Hinweise
- Das Abrechnungsblatt ist weiß. Es wird gerne verwechselt mit dem Durchschlag eines BtM-Rezepts.
- Der Durchschlag für das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) erkennbar an den dem geschwärzten Feld mit den Patientendaten muss ab dem 1.1.2015 wöchentlich eingereicht werden. Die Adresse steht auf der Rückseite des Rezeptdurchschlags. (§3a AMVV)
Rechtliche Regelung
Quellen
- Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2371) geändert worden ist
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2371) geändert worden ist