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Das Wasserbad in der Apotheke dient hauptsächlich der exakten Temperierung von Gegenständen und Zubereitungen. Es zählt zur laut § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zwingend vorgeschriebenen Grundausstattung der Apotheke.


Verwendung des Wasserbad bei Identitätsuntersuchungen

Reaktionen welche bei exakten Temperaturen durchgeführt werden, können einfach unter zu Hilfenahme eines Wasserbads temperiert werden. Gegeben falls kann ein Wasserbad mit Peltier-Kühlvorrichtung verwendet werden.


Wasserbäder in der Arzneimittelherstellung

Müssen bei der Herstellung von Rezepturen oder Defekturen Salbengrundlagen oder einzelne Bestandteile erwärmt werden, kann mittels eines Wasserbads die exakte Temperatur vor eingestellt werden und die Mischung langsam erwärmt werden. So kann zum Beispiel Kakaobutter oder Wachs auf die jeweilige Schmelztemperatur erwärmt werden ohne die Substanzen zu überhitzen.


Bezugsmöglichkeiten


Herstellerinformationen