Bei der Arbeit in einer Apotheke ist jeder Mitarbeiter konstant Gefahrstoffen in verschiedener Form ausgesetzt. Sowohl die Handhabung von Fertigarzneimitteln, die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln, die Prüfung der Rezepturausgangssubstanzen sowie die tägliche Reinigung und Desinfektion der sensiblen Bereiche wie Rezeptur setzten alle Beschäftigten Gefahrstoffen aus. Die Berufsgenossenschaft führt deshalb aus:
„Werden Tätigkeiten mit Arzneistoffen ausgeführt, so muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob gesundheitsschädliche Effekte auf die betroffenen Personen einwirken können. Arzneistoffe können sowohl auf Basis ihrer therapeutischen Wirkung und Nebenwirkungen sowie ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die betroffenen Arbeitsnehmer darstellen (Hadtstein, C. (2009) Arzneistoffe mit Verdacht auf sensibilisierende und cmr-Eigenschaften Hilfestellung zu ihrer Identifikation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung)“
Zur Übersicht über die rechtlichen Regelungen beim Arbeiten mit Gefahrstoffen haben wir eine Reihe von Artikel für Sie erstellt:
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Gefahrstoffverzeichnis
- Chemikalien-Verbotsverordnung
- CLP-Verordnung
- Einstufung von Gefahrstoffen
- Feuerwiderstandfähigkeit Sicherheitsschränke
- GHS – „Globally Harmonized System of Classification and Labelling“
- Inverkehrbringen von Gefahrstoffen
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Mengenschwelle
- Mindesteinstufung von Gefahrstoffen
- TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe