Ablaufende Patente von Arzneimitteln im Jahr 2016

Bei den folgenden Präparaten ist im Laufe des Jahres 2016 mit einem Auslaufen des Patents zu rechnen. Dies wird den Eintritt von preisgünstigen Generika ermöglichen. Gleichwohl werden die Hersteller versuchen den Markteintritt der Generikas möglichst lange hinauszuzögern.

Betroffene Fertigarzneimittel

Glivec® (Imatinib)
Zyvoxid® (Linezolid)
Vfend® (Voriconazol)


Palonosetron

Seit dem 15.07.2016 wurden bereits mehrere Generika mit dem Wirkstoff Palonosetron in den Markt eingeführt. Diese stellen Alternativen zu den bisher erhältlichen Präparaten Aloxi® und Akynzeo® da.


Patentschutz allgemein

Für ein neu entwickeltes Arzneimittel kann ein pharmazeutischer Hersteller in Deutschland 20 Jahre lang Patentschutz beantragen und exklusiv vermarkten. Über den Preis, den er für dieses Arzneimittel auf dem Markt und auch von den gesetzlichen Krankenkassen verlangen kann, deckt er seine Forschungs- und Entwicklungskosten. Ist der Patent- und Unterlagenschutz abgelaufen, kann dieser Wirkstoff auch von anderen Herstellern preisgünstiger angeboten werden, da Forschungs- und Entwicklungskosten eingespart werden. Durch diesen Wettbewerb sinken die Preise.

Auch Arzneimittel, die Molekülvarianten bereits bekannter Wirkstoffe enthalten und pharmakologisch gleiche oder ähnliche Wirkungen besitzen wie das erste Präparat dieser Wirkstoffgruppe, können patentiert werden. Solche Arzneimittel bezeichnet man als „Analogpräparate“.

Der Patentschutz alleine ist noch kein Beweis, dass ein Arzneimittel besser wirkt. Er gibt dem pharmazeutischen Unternehmer auch keinen Anspruch darauf, dass sein Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden darf oder dass die Krankenkassen dafür hohe Preise bezahlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann festlegen, unter welchen Voraussetzungen Arzneimittel verordnet werden können. Der GKV-Spitzenverband kann die Höhe der Erstattung durch Festbeträge und Erstattungs-Höchstbeträge begrenzen. Nutzen und Kosten von Arzneimitteln werden in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeitbewertet. [Quelle: Bundesministerium für Gesundheit]

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