Der Bundesrahmentarifvertrag reguliert die Umstände der Beschäftigung. Der Tarifvertrag ist gültig für alle pharmazeutischen Mitarbeiter wie Apotheker, PTA, PKA, Apothekenhelferin, Apothekenfacharbeiter, Pharmazeutische Assistenten und Pharmazie-Ingenieure.
Der Geltungsbereich umfasst Gesamtdeutschland. Und darin alle Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheke.

Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen der ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) abgeschlossen.

Die Apothekenmitarbeiter werden durch die ADEXA vertreten. Deren erklärtes Ziel ist sowohl die konstante Verbesserung der Arbeitsbedingungen, als auch die Anpassung des Gehalt jedes Apothekenmitarbeiters.

Gleichwohl nimmt die ADEXA sieht aber nicht nur die Politiker in der Pflicht, welche durch die unzureichende Honorierung der Apothekenleistungen die Spielräume für Tarifverhandlungen negativ beeinflussen.


Tarifbindung in Apotheken

Die Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihr Arbeitgeber Mitglied im ADA bzw. der TGL-Nordrhein.


Aktueller Tarifvertrag

Tarifvertrag Apotheke 2016-2017


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter finden Ihr in unserem WIKI unter „Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter“.

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