Am 20. Dezember trat die 4. Änderung des Arzneimittelgesetz in Kraft.

Mit dem Gesetz werden Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG) vorgenommen, die durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln erforderlich geworden sind. Durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln sind die Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen nun europaweit verbindlich vorgegeben. Im AMG werden insbesondere die nationalen Zuständigkeiten und Verfahren für die Genehmigung klinischer Prüfungen geregelt.

Apothekenrelevante Änderungen:


Sonstige Änderungen – Arzneimittelgesetz


Links zum Thema – Arzneimittelgesetz:

  1. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/maerz/4-amg-aendg-kabinett.html
  2. Arzneimittelgesetz Volltext https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/

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