Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) Das Betäubungsmittelgesetz umfasst folgende Bereiche: Begriffsbestimmungen Erlaubnis und Erlaubnisverfahren Pflichten im Betäubungsmittelverkehr Interessant ist hier § 15 Sicherungsmaßnahmen. Hier heißt es „[…] hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, […].Außerdem relevant für […]