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Kontrahierungszwang

Der Kontrahierungszwang beschreibt einen Sachverhalt welcher sich aus §17 Abs 4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ergibt. Dem zufolge sind: (4) Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, sind in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen. Konflikte Verordnet der Arzt zum Beispiel eine Rezeptur in welcher ein bedenkliches Arzneimittel enthalten ist, […]