Apothekenübliche Waren

Definition [1] Apothekenübliche Waren sind: Medizinprodukte, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen, Mittel sowie Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern, Mittel zur Körperpflege, Prüfmittel, Chemikalien, Reagenzien, Laborbedarf, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel sowie Mittel zur Aufzucht von Tieren. Quellen ApBetrO  Ausfertigungsdatum: 09.02.1987 „Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom […]