Arzneimittelfarbstoffverordnung (AMFarbV)
Die Arzneimittelfarbstoffverordnung (AMFarbV) definiert die Farbstoffe welche in der Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden dürfen. Es wird hier auf die für die Lebensmittelherstellung zugelassenen Farbstoffe verwiesen. Auch müssen diese die dort festgelegten Reinheitskriterien erfüllen, sofern das Europäische Arzneibuch nicht strengere festlegt. [1,2] Bei der Herstellung von Arzneimitteln […] dürfen zur Färbung nur die in Anhang I […]