Bedenkliche Arzneimittel

Definition „Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.“ [1] Abgabe von bedenklichen Arzneimitteln Die Abgabe sowie die Verwendung von bedenklichen Arzneimittel in Rezepturen ist laut §5 Abs. 1 […]