Bevorratungspflicht – Notfalldepot

Die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung trat am 12. Juni 2012 in Kraft. Damit hat sich unter anderem auch die Verpflichtung der Apotheke, bestimmte Arzneimittel zu bevorraten, geändert. Nach § 15 Abs. 1 sind in der Apotheke vorrätig zu halten Analgetika Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung Glucocorticosteroide […]