Mess- und Eichgesetz
Abkürzungen MessEG Vorgaben für die Apotheke aus dem Mess- und Eichgesetz korrekte Verwendung von Messgeräten Alle Messgeräte müssen durch den Verwender bestimmungemäß aufgestellt, angeschlossen, gehandhabt und verwendet werden. (§ 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten) Messrichtigkeit während der Verwendung (§31 MessEG) „Wer ein Messgerät verwendet, hat sicherzustellen, dass die wesentlichen Anforderungen an das Messgerät nach […]