Farbstoffe

Die Arzneimittelfarbstoffverordnung (AMFarbV) definiert die Farbstoffe welche in der Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden dürfen. Es wird hier auf die für die Lebensmittelherstellung zugelassenen Farbstoffe verwiesen. Auch müssen diese die dort festgelegten Reinheitskriterien erfüllen, sofern das Europäische Arzneibuch nicht strengere festlegt. [1,2] In Arzneimitteln zugelassene Farbstoffe ALLURAROT AC (E129) ALUMINIUM (E173) AMARANTH (E123) AMMONIAK-ZUCKERKULÖR (E150c) […]