Gefährdungsbeurteilung

Da in einer Apotheke mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, muss der Apothekenleiter hierzu eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die Vorgehensweise dazu ist geregelt in §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [LINK]. Sind vermeidbare Gefahren erkennbar, müssen Maßnahmen ergriffen werden um diese zu minimieren oder ganz auszuschließen. Gefährdungsbeurteilungen müssen laut Empfehlung der Bundesapothekerkammer (BAK) mindestens für die „Tätigkeit mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen“ sowie für „Tätigkeiten […]