G P

Gefahrstoffkennzeichnung

Seit dem 01.06.2105 müssen auch die Gemische nach der neuen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gekennzeichnet sein. Bereits vor dem 01.06.2015 zubereitete, verpackte, gekennzeichnete und in den Verkehr gebrachte Gemische können allerdings noch bis zum 30.07.2017 abverkauft werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt daher folgende Punkte zu beachten: Alle Gemische die neu hergestellt werden, müssen ab dem […]