Gefahrstoffsicherheitsunterweisung

Für die Gefahrstoffsichheitsunterweisung ist der §14 (2) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einschlägig. Hier wird genau definiert welche Pflichten der Arbeitgeber erfüllen muss.  Folgende Stichpunkte sind besonders zu beachten:  über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen muss unterwiesen werden jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Zyklus: mindestens jährlich in verständlicher Form und Sprache Dokumentation: […]