§ 4a Apothekenbetriebsordnung beschreibt die vorzunehmenden Hygienemaßnahmen in der Apotheke. Ziel der Maßnahmen ist es „die mikrobiologische Qualität des jeweiligen Arzneimittels“ sicherzustellen. Hierfür muß ein Hygieneplan schriftlich festgelegt werden.
Eigenschaften des Hygieneplans
regelmäßige Dokumentation der Maßnahmen
Inhalt des Hygieneplans
- Häufigkeit und Art der Reinigung der Herstellungsbereiche und -räume
- Häufigkeit der Desinfektion
- einzusetzende Mittel und Geräte
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