Definition
Jedes Produkt, das außer der Endverpackung alle Verarbeitungsstufen durchlaufen hat.
Quellen
-
Leitfaden der Guten Herstellungspraxis Teil I
Anlage 2 zur Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit zu § 2 Nr. 3 der Arzneimittel– und Wirkstoffherstellungsverordnung vom 27. Oktober 2006 (Banz. S. 6887)
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.