Zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Berlin (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. wurde der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V geschlossen. Dieser regelt die Modalitäten der Arzneimittelabgabe in deutschen Apotheken.
Rahmenvertrag im Wortlaut
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