Die Abgabe von Betäubungsmitteln wird durch die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) reguliert. Die Anforderungen an das Betäubungsmittel-Rezept sind in § 9 BtMVV geregelt. §12 BtMVV zeigt die Voraussetzungen und Einschränkungen bei der Abgabe auf.