Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)
Apothekenrelevante Vorschriften
- §3 Gefährdungsbeurteilung
- §4 Anforderung an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel
- §5 Explosionsgefährdete Bereiche
- §6 Explosionsschutzdokument
- §7 Anforderungen an die Bewschaffenheit der Arbeitsmittel
- §8 Sonstige Schutzmaßnahmen
- §9 Unterrichtung und Unterweisung
- §10 Prüfung der Arbeitsmittel
- §11 Aufzeichnungen
Quellen
- Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist