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H- H1 H2 Ha He Hi Hl Ho Hp Hy

Für die Ausgestalltung und Verwendung der individuellen Herstellungsanweisung bezüglich Rezepturen sind die §§6,8 und 11 der ApBetrO einschlägig.

Einzelne Schritte müssen durch einen Apotheker vor der Herstellung festgelegt und deren Befolgung durch die herstellende Person dokumentiert werden.

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