Plausibilitätsprüfung
Vorschriften Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Plausibilitätsprüfung einer Rezeptur ist die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) § 7 Rezepturarzneimittel. Dort heißt es: Die Plausibilitätsprüfung muss insbesondere Folgendes berücksichtigen: die Dosierung, die Applikationsart, die Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander sowie deren gleichbleibende Qualität in dem fertig hergestellten Rezepturarzneimittel über dessen Haltbarkeitszeitraum sowie die Haltbarkeit des Rezepturarzneimittels. Zu bewertende Aspekte Die GD Gesellschaft für Dermopharmazie […]