Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt die Details des Betriebs von Apotheken (öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, Not- und Zweigapotheken und Krankenhausversorgende Apotheken) in Deutschland und wurde auf Basis der Verordnungsermächtigung in § 21 Apothekengesetz erlassen.
Klarstellungen
- durch AATB
Klarstellung der AATB - durch Regierungspräsidium Darmstadt
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